Honorar Erfolgshonorar
Erfolgshonorar
Erst seit dem 01. Juli 2008 besteht in Deutschland die Möglichkeit, für anwaltliche Leistungen unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Erfolgshonorare zu vereinbaren.
Durch ein derartiges Erfolgshonorar wird der Anwalt in der Regel prozentual am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt, im Mißerfolgsfall entfällt die Vergütung.

