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Bei Beschränkungen des Wettbewerbs sollten Sie hellhörig werden.

 
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des nationalen und europäischen Kartellrechts. Dies umfaßt insbesondere:
  • Beratung bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen und Kooperationsvereinbarungen
  • Kartellrechtliche Besonderheiten bei M & A (Fusionskontrolle)
  • Durchsetzung/Abwehr von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen