Tätigkeitsfelder Gewerblicher Rechtsschutz
Auch geistiges Eigentum ist Eigentum!
Der gewerbliche Rechtsschutz umfaßt v.a. das Urheberrecht, das Markenrecht (einschließlich des Namensrechts und das Recht der geschäftlichen Bezeichnung), das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, ferner aber auch den Schutz sonstigen Know-How. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des gewerblichen Rechtschutzes und des Know-How-Schutzes. Dies umfaßt insbesondere:
- Anmeldung gewerblicher Schutzrechte
- Entwurf und Verhandlung von Lizenzvereinbarungen
- Entwurf und Verhandlung von Geheimhaltungsvereinbarungen
- Entwurf und Verhandlung von Wettbewerbsverboten
- Beratung bei vertraglicher Verbesserung des Know-How-Schutzes
- Verteidigung gewerblicher Schutzrechte
- Gerichtliche Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte
- Verteidigung bei (angeblichen) Schutzrechtsverletzungen
