Tätigkeitsfelder Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das „Sonderrecht der Kaufleute“
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des nationalen und internationalen Handelsrechts. Dies umfaßt insbesondere:
Handelsverträge im Handelsrecht
- die Beratung und Vertretung bei der Verhandlung, dem Abschluß und der Durchführung von Handelskaufverträgen
- besondere Berücksichtigung der einschlägigen Handelsbräuche im Handelsrecht (z.B. Bestätigungsschreiben, INCOTERMS etc.)
- besondere Berücksichtigung internationalen Handelsrechts einschließlich des UN-Kaufrechts (CISG)
Vertriebsverträge
- Beratung und Vertretung beim Aufbau von Vertriebsstrukturen im Rahmen des Handelsrechts
- laufende Beratung und Vertretung von Unternehmen gegenüber Vertriebsmittlern und Vertriebsmitarbeitern
- laufende Beratung und Vertretung von Vertriebsmittlern und Vertriebsmitarbeitern gegenüber Unternehmen
- Beratung und Vertretung beim Abschluß von Vertriebsmittlungsverträgen im Rahmen des Handelsrechts
- Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Vertriebsmittlungsverträgen
- Vertretung von Unternehmen und Vertriebsmittlern bei Streitigkeiten über Ausgleichsansprüche
