Honorar
Grundsätzlich bestimmen wir unser Honorar nach den folgenden Kriterien:
- wirtschaftliche Bedeutung der Sache
- Spezialität der Rechtsmaterie und
- Zeitaufwand.
In der Regel rechnen wir die Mandate nach Stundensätzen ab, die sich nach Seniorität der bearbeitenden Rechtsanwälte und der zu bearbeitenden Rechtsmaterie unterscheiden. Die Honorarstundensätze reichen derzeit von € 220,00 bis € 450,00 zzgl. gesetzl. USt. Der auf das einzelne Mandat anzuwendende Stundensatz wird im Vorfeld mit dem Mandanten abgestimmt.
Weitere Vergütungsmodelle
Darüber hinaus bieten wir in geeigneten Fällen auch andere Vergütungsmodelle an. Diese reichen von Pauschalvereinbarungen über Erfolgshonorare bis hin zu Modifikationen der gesetzlichen Vergütungsregelung.


