Tätigkeitsfelder Steuerrecht
"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig." (Meyer A. Rothschild)
Rechtsberatung muß immer auch die steuerlichen Konsequenzen mit im Auge behalten. Dies umfaßt insbesondere Fragen des
- Einkommensteuerrechts
- Körperschaftsteuerrechts
- Umwandlungsteuerrechts
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
- Umsatzsteuerrechts
- internationalen Steuerrechts
Zudem sind gegebenenfalls auch Fragen des Steuerstrafrechts mit zu berücksichtigen.
Im Rahmen unserer Steuerrechtsberatung arbeiten wir dabei eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.
