Tätigkeitsfelder Umwandlungsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen bei Umstrukturierungsmaßnahmen und Fusionen. Dies betrifft den 'bloßen' Wechsel der Gesellschaftsform ebenso wie die Fusion verschiedener Gesellschaften oder die Ausgliederung oder Abspaltung von Betriebsteilen. Hierbei beraten wir unsere Mandanten umfassend, beginnend bei der Konzeptionierung der Umwandlungsmaßnahme über deren Verhandlung bis hin zu deren Umsetzung. Neben gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sind hierbei insbesondere auch steuer- und arbeitsrechtliche Komplexe zu berücksichtigen. Hierbei arbeiten wir eng mit entsprechenden Kooperationspartnern sowie mit den steuerlichen Beratern unserer Mandanten zusammen.
