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'Vereinsmeierei' und anderes.

 
Vereinsrecht ist im Prinzip Gesellschaftsrecht, viele der dort auftretenden Fragen begegnen einem auch auf Vereinsebene. Dies betrifft etwa Fragen
  • der Vereinsführung durch den Vorstand
  • Streitigkeiten über die Haftung der Vorstandsmitglieder
  • Streitigkeiten zwischen Verein und einzelnen Mitgliedern bis hin zum Vereinsausschluß
  • zudem die Frage der Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen

Wir beraten und vertreten Vereine, Vereinsorgane und Vereinsmitglieder bei diesen und anderen Rechtsproblemen.