“Klarheit und Transparenz in Honorarfragen sind uns wichtig.
Dies gilt insbesondere in der Mandatsbeziehung, in der sich die Anwälte unserer Kanzlei um Honorartransparenz bemühen.”Ralf E. Schubert M.B.A.
In der Regel rechnen wir die Mandate nach Stundensätzen ab, die sich nach Seniorität der bearbeitenden Rechtsanwälte und der zu bearbeitenden Rechtsmaterie unterscheiden. Die Honorarstundensätze reichen derzeit von € 220,00 bis € 450,00 zzgl. gesetzl. USt. Der auf das einzelne Mandat anzuwendende Stundensatz wird im Vorfeld mit dem Mandanten abgestimmt.
Pauschalhonorare bieten sich insbesondere in Massenverfahren an, in denen gleichgelagerte rechtliche Sachverhalte bearbeitet werden.
Für den Fall, dass keine spezielle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, bestimmt sich die Rechtsanwaltsvergütung grundsätzlich anhand der gesetzlichen Vergütungsbestimmungen. Diese orientiert sich am Gegenstands- oder Streitwert. In wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten ist diese gesetzliche Vergütungsstruktur in der Regel nicht sachgerecht – weder für den Mandanten noch für den Rechtsanwalt. Dies gilt insbesondere bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen. In besonders gelagerten, geeigneten Fällen modifizieren wir die gesetzlichen Vergütungsbestimmungen so, dass die speziellen Gesichtspunkte des Einzelfalls ausreichend berücksichtigt werden.