Kompetenzen und Tätigkeitsfelder

Vertragsrecht

Vertragsrecht

‘Vertrag‘ kommt von ‘vertragen’…

Wir verstehen unseren Auftrag nicht nur als reine Rechtsberatung, sondern haben immer (und in erster Linie) auch das von unseren Mandanten verfolgte wirtschaftliche Ziel mit im Blick. Dies gilt es im Rahmen des rechtlich Zulässigen bei der Vertragsgestaltung bestmöglich umzusetzen. Dies gilt für alle unsere Tätigkeitsbereiche, im Kauf- und Werkvertragsrecht ebenso wie etwa im Handels- und Vertriebsrecht, im Lizenzvertragsrecht, im Gesellschafts-, Konzern- und Umwandlungsrecht sowie im Arbeitsrecht.

Sowohl der rechtliche Rahmen als auch das wirtschaftliche Ziel unserer Mandanten sind daher Leitlinien

  • bei der Konzeptionierung von Vertragsentwürfen
  • bei der Verhandlung bis hin zum ‘closing’ von Verträgen mit dem/den Vertragspartner(n)
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen
  • bei der Verteidigung gegen die Inanspruchnahme aus Verträgen

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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