1. Was heißt das?
2. Was ist zu tun?
3. Wie können wir Ihnen helfen?
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Szenarien

In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.

Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.

Der Rechtsrahmen des ‚Outsourcings‘

Machen oder machen lassen?

Als Unternehmer stellt sich Ihnen häufig die Frage: ‚Selber machen oder machen lassen?‘ Beim ’selber machen‘ behalten Sie die Dinge in Ihrem Unternehmen unter Ihrer unmittelbaren Kontrolle. Umgekehrt bindet dies aber Personalressourcen und Kapital, womöglich würden Sie eigene Mitarbeiter nicht voll auslasten, Sie können mitunter weniger flexibel auf Änderungen am Markt reagieren, zudem verfügen externe Lieferanten und Dienstleister womöglich über spezielle Expertise und einen besonderen Marktzugang. Neben diesen kaufmännischen Überlegungen sind beim ‚Outsourcing‘ dann aber auch rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.‍

1. Was heißt das?

Wenn Sie ein fremdes Unternehmen mit Aufgaben betrauen wollen, sind im Vorfeld eine Vielzahl von Fragen zu klären, wie Sie die Zusammenarbeit rechtlich gestalten wollen, z. B.:

  • Wollen Sie sich/Ihren Geschäftspartner langfristig binden? Soll, trotz langfristiger Bindung, das Vertragsverhältnis kurzfristig gekündigt werden können, durch Sie oder Ihren Geschäftspartner oder beide Seiten?
  • Soll Ihrem Geschäftspartner untersagt werden, auch für Ihre Wettbewerber tätig zu werden? In einem solchen Fall wäre ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren, unter Beachtung der Schranken des nationalen und womöglich auch europäischen Kartellrechts.
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bedürfen in aller Regel der expliziten Vereinbarung, oftmals ist zudem eine Karenzentschädigung zu zahlen. Auch hier sind wiederum die Schranken des Kartellrechts zu beachten.
  • Ebenso kann es sinnvoll sein, mit Ihren Geschäftspartnern Kundenschutzabreden zu treffen, sei es für die Zeit der Zusammenarbeit, sei es für die Zeit danach.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Regelung der Geheimhaltungspflichten und des Know-How-Schutzes. Womöglich sind hier auch Abgrenzungsvereinbarungen zu treffen, etwa wenn Know-How gemeinsam mit dem Geschäftspartner entwickelt wird.
  • Bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter ist sicherzustellen, dass dies nicht eine an sich sozialversicherungspflichtige Tätigkeit darstellt, verbunden etwa mit der Gefahr von Nachzahlungsforderungen durch die Sozialversicherungsträger.
  • Womöglich bietet es sich, gerade im internationalen Rechtsverkehr, im Interesse einer zügigen und möglichst reibungsfreien Problemlösung sowie aus Gründen der Geheimhaltung an, Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht oder einem Mediator auszutragen.

2. Was ist zu tun?

Die Geschäftsbeziehung zu Ihrem externen Lieferanten oder Dienstleister sollte für den jeweiligen Einzelfall vertraglich sauber geregelt sein. Hierfür gilt es die für das jeweilige Vertragsverhältnis wesentlichen Parameter herauszuarbeiten. Hierbei ist selbstverständlich darauf zu achten, dass die kaufmännischen Wünsche rechtlich ‘machbar‘ sind. So sind etwa die Vorstellungen an ein möglichst umfassendes Wettbewerbsverbot mit den Anforderungen des Kartellrechts oftmals nicht zu vereinbaren, hier ist dann ‘weniger‘ oft ‘mehr‘. Nach Beginn der Zusammenarbeit ist diese auch rechtlich zu überwachen. Bei Vertragsverletzungen sind die im Vertrag vorgesehenen Sanktionsmechanismen zu beachten. Soll die Zusammenarbeit beendet werden, sind ebenfalls die hierfür geltenden Regeln zu beachten oder aber es sind dann Sondervereinbarungen zu treffen. Gelegentlich kommt es zudem zum Streit. Auch hier sind womöglich Sonderregelungen zu beachten, etwa eine zwischen den Parteien getroffene Schiedsgerichtsvereinbarung.


3. Wie können wir Ihnen helfen?

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit dem Abschluss und der Durchführung von Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen aller Art. So können wir die für Sie optimale Lösung erarbeiten und Ihre Interessen gegenüber Ihrem Geschäftspartner vertreten.

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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