1. Was heißt das?
2. Was ist zu tun?
3. Wie können wir Ihnen helfen?
SCHUBERT Rechtsanwälte LogotypeSCHUBERT Rechtsanwälte Logotype

Szenarien

In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.

Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.

Doppelte Verjährungsrisiken bei der Bürgschaft

Was bei der Verfolgung von Rechten aus Bürgschaften zu beachten ist.

In der Praxis sichern Bürgschaften vor allem Darlehen, so vornehmlich Kontokorrent- und Betriebsmittelkredite an Gewerbetreibende und seltener Kredite an Verbraucher. Banken müssen zwei Verjährungsmomente im Auge haben, um sich die Rechte aus Bürgschaften zu erhalten. Es gilt die nicht immer beachtete Devise ‘Nie darf sich ein Gläubiger mit der Rechtsverfolgung gegen den Bürgen begnügen‘.‍

1. Was heißt das?

Die Bürgschaft unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt die Verjährung der Bürgschaft schon mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptschuld und nicht etwa erst mit einer Inanspruchnahme des Bürgen.

Da die Bürgschaft akzessorisch, d. h. von dem jeweiligen Bestand der Hauptschuld abhängig ist, kann der Bürge gegen seine Inanspruchnahme auch deren Verjährung einwenden. Nach der  seit dem 01. Januar 2002 geltenden Gesetzeslage verjährt die in einer fälligen Darlehensforderung bestehende Hauptschuld in der Regel nach drei Jahren (Ausnahme: Verbraucherkredite, die nach zehn Jahren verjähren). Von daher gibt es also einen Gleichlauf der Verjährung von Bürgschaft und Hauptschuld; dieser kann sich verhängnisvoll auswirken.

2. Was ist zu tun?

Bei der rechtzeitigen Verfolgung der Rechte aus der Bürgschaft ist die Hauptschuld nicht zu vernachlässigen, auch dann nicht, wenn der Hauptschuldner vermögenslos und bei ihm absehbar nichts zu holen ist. Die rechtzeitig gegen den Bürgen erhobene Klage scheitert, wenn zuvor die Darlehenshauptforderung verjährt ist oder während des Prozesses verjährt. Selbst wenn der Bürge rechtskräftig verurteilt wurde, kann er sich auf die danach eingetretene Verjährung der Hauptschuld berufen. Mit einer Vollstreckungsgegenklage kann er seine rechtskräftige Verurteilung ausräumen, er kann auch eine aufgrund eines gegen ihn erstrittenen Urteils erzwungene Zahlung an den Gläubiger zurückfordern.

Es müssen also zugleich verjährungsunterbrechende Maßnahmen gegen den Hauptschuldner unternommen werden. Vermeintlich ‘gutes Geld muss dem schlechten hinterhergeworfen‘ werden, selbst dann, wenn die Insolvenz des Hauptschuldners und/oder dessen Löschung aus dem Handelsregister absehbar ist. Auch folgende Konstellationen und Maßnahmen verwehren dem Bürgen nicht die Einrede der Verjährung der Hauptschuld:

Der Hauptschuldner hat im Prozess des Gläubigers gegen ihn die mögliche Verjährungseinrede nicht erhoben. Oder er hat bei einer nach Verjährung erhobenen Klage ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen lassen.

Der Gläubiger hat mit dem Hauptschuldner dessen Verzicht auf die Einrede der Verjährung vereinbart. Der Hauptschuldner hat gegenüber dem Gläubiger ein notarielles Schuldanerkenntnis oder ein Anerkenntnis im Rahmen eines Vergleichs mit der Folge länger oder neu laufender Verjährungsfristen abgegeben.

3. Wie können wir Ihnen helfen?

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Banken, die ihre Rechte aus Bürgschaften verfolgen. Im Zuge dessen beraten wir zugleich über die Regelverjährung der Hauptschuld vermeidende Schritte und Maßnahmen. Hier gibt es prozessuale Möglichkeiten und vertragliche, z. B. individuelle schriftliche Vereinbarungen mit Bürgen über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung der Hauptschuld. Zudem kommt in Betracht, Verjährungsproblemen über Bürgschaftsbedingungen vorzubeugen, nach denen die Bürgschaftsforderung erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen durch die Bank fällig oder ihre Verjährung auf fünf Jahre verlängert wird.

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

Mehr interessante Szenarien