Unser Tätigkeitsfeld im Insolvenzrecht reicht von der Beratung hinsichtlich Maßnahmen zur Insolvenzprophylaxe über die Beratung von Geschäftsleitern im Fall der Krise und Insolvenz bis hin zur Vertretung von Insolvenzverwaltern bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Im Einzelnen:
Beratung von Banken und Kreditinstituten
- Status Quo-Feststellung in komplexen Insolvenzverfahren
- Beratung der Darlehensgeber im Vorfeld der Insolvenzantragsstellung
- Durchsetzung von Ansprüchen
- Vertretung in Gläubigerversammlungen
Verwaltung von Sicherheitspools
- Verwertung von Sicherheiten für den Insolvenzverwalter
- Vertretung des Insolvenzverwalters gegenüber Gläubigern
- Auskehrung der Verwertungsserlöse an einzelne Gläubiger und die Masse
Insolvenzprophylaxe
- Verhandlungsführung mit Fremd- und Eigenkapitalgebern
- Kooperation mit Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern zur Feststellung der Krise/Insolvenz
- Konzeptionierung von Sanierungsplänen
Beratung und Vertretung von Vertragspartnern des Insolvenzschuldners
- Vertretung von Gläubigern des Insolvenzschuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter und auf Gläubigerversammlungen
- Vertretung von Kunden des Insolvenzschuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter im Rahmen der Fortführung oder Abwicklung der Geschäftsbeziehung
Beratung von Insolvenzverwaltern
- Status Quo-Feststellung in komplexen Insolvenzverfahren
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen des Insolvenzverwalters/der Schuldner
Beratung von Geschäftsleitern
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Abwehr von Ansprüchen wegen Insolvenzverschleppung
Beratung von Gesellschaftern
- Abwehr von Einlagenrückgewähransprüchen
- Schadensminimierung