Neben der Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten ist in den letzten Jahren angesichts einiger spektakulärer Insolvenzen auch die Haftung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Durch Vertretungen der betroffenen Gesellschaften, Insolvenzverwalter sowie Dritte einerseits und der auf Haftung wegen (angeblicher) Pflichtverletzungen in Anspruch genommenen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer andererseits haben wir auf diesem Spezialgebiet der Berufshaftung in den letzten Jahren umfangreiche Expertise aufbauen und Erfahrungen gewinnen können.