Im Zeitalter der Globalisierung und der europäischen Warenverkehrs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit unterliegt auch das Gesellschaftsrecht zahlreichen internationalen Gestaltungsmöglichkeiten. Beispiele unserer Beratungstätigkeit sind etwa:
Eine Gesellschaft ausländischen Rechts ist in Deutschland tätig oder gründet hier eine deutsche Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung.
Eine deutsche Gesellschaft gründet für ihre Tätigkeit im Ausland eine ausländische Tochtergesellschaft, etwa als ‘Vertriebstochter’, oder eine Zweigniederlassung.
In all diesen Fällen sind sowohl Fragen des eigenen nationalen und europäischen Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts als auch Fragen des Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts des betreffenden ausländischen Staates zu berücksichtigen. In Kooperation mit ausländischen Korrespondenzkanzleien, den steuerlichen Beratern unserer Mandanten oder mit einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erarbeiten unsere international ausgebildeten Rechtsanwälte hier das optimale gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Vorgehen.