Wenn Sie ein fremdes Unternehmen mit Aufgaben betrauen wollen, sind im Vorfeld eine Vielzahl von Fragen zu klären, wie Sie die Zusammenarbeit rechtlich gestalten wollen, z. B.:
Die Geschäftsbeziehung zu Ihrem externen Lieferanten oder Dienstleister sollte für den jeweiligen Einzelfall vertraglich sauber geregelt sein. Hierfür gilt es die für das jeweilige Vertragsverhältnis wesentlichen Parameter herauszuarbeiten. Hierbei ist selbstverständlich darauf zu achten, dass die kaufmännischen Wünsche rechtlich ‘machbar‘ sind. So sind etwa die Vorstellungen an ein möglichst umfassendes Wettbewerbsverbot mit den Anforderungen des Kartellrechts oftmals nicht zu vereinbaren, hier ist dann ‘weniger‘ oft ‘mehr‘. Nach Beginn der Zusammenarbeit ist diese auch rechtlich zu überwachen. Bei Vertragsverletzungen sind die im Vertrag vorgesehenen Sanktionsmechanismen zu beachten. Soll die Zusammenarbeit beendet werden, sind ebenfalls die hierfür geltenden Regeln zu beachten oder aber es sind dann Sondervereinbarungen zu treffen. Gelegentlich kommt es zudem zum Streit. Auch hier sind womöglich Sonderregelungen zu beachten, etwa eine zwischen den Parteien getroffene Schiedsgerichtsvereinbarung.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit dem Abschluss und der Durchführung von Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen aller Art. So können wir die für Sie optimale Lösung erarbeiten und Ihre Interessen gegenüber Ihrem Geschäftspartner vertreten.