1. Was heißt das?
2. Was ist zu tun?
3. Wie können wir Ihnen helfen?
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Szenarien

In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.

Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.

Kartellrechtliche Fallstricke für Ihr Unternehmen

Wie Wettbewerber kooperieren dürfen – und wie nicht

Beschränkungen des Wettbewerbs jeglicher Art können Sie und Ihr Unternehmen teuer zu stehen kommen. Hier ist daher grundsätzlich Vorsicht angebracht.‍

1. Was heißt das?

Vereinbarungen zwischen Unternehmen und abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Beschränkung oder Verfälschung von Wettbewerb bezwecken oder bewirken, sind sowohl nach nationalem Kartellrecht als auch (für europäische Sachverhalte) nach europäischem Kartellrecht grundsätzlich verboten. Für Wettbewerber, d. h. auf horizontaler Ebene, hat dies etwa zur Folge, dass Absprachen über Preise und Konditionen zu unterbleiben haben, ebenso etwa die Aufteilung von Märkten. Gleichwohl sind durchaus auch Kooperationen zulässig, etwa im Bereich Forschung und Entwicklung, aber auch beim gemeinsamen Einkauf und Vertrieb. Hierbei sind aber in aller Regel bestimmte (und zum Teil sehr enge) Voraussetzungen zu beachten. Für Unternehmen nachgelagerter Wirtschaftsstufen, d. h. auf vertikaler Ebene, gilt ebenfalls im Grundsatz etwa das Verbot der Preis- und Konditionenabsprache. Gerade für Vertriebsverträge bestehen hier aber, wiederum unter Beachtung bestimmter und zum Teil sehr enger Voraussetzungen, Möglichkeiten, etwa dem Vertriebspartner bestimmte Beschränkungen aufzuerlegen. Hinzuweisen ist zudem darauf, dass nicht nur explizite Vereinbarungen, die derlei Wettbewerbsbeschränkungen zum Inhalt haben, verboten sind. Unzulässig sind vielmehr auch sonstige Absprachen und Abstimmungen, etwa die nicht schriftlich fixierte, sondern lediglich im Rahmen des sprichwörtlichen ‘Arbeitsessens‘ erörterte räumliche Marktaufteilung (sog. ‘Frühstückskartelle‘). Wird gegen das Verbot der Wettbewerbsbeschränkung verstoßen, ist die entsprechende Vereinbarung unwirksam, im Zweifel erstreckt sich die Unwirksamkeit dann auf den gesamten Vertrag. Verbraucher oder auch Wettbewerber, die hierdurch einen Schaden erleiden, haben Anspruch auf Schadensersatz. Die Kartellbehörden, etwa in Deutschland das Bundeskartellamt und auf europäischer Ebene die EU-Kommission, können Abstellung der Zuwiderhandlung verlangen. Preisabsprachen bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand sind strafbar. Zudem kann das Wettbewerbsbeschränkungsverbot mit erheblichen  Bußgeldern belegt werden. Letzteres hat dann unter Umständen wiederum entsprechende Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen die handelnden Mitarbeiter oder Geschäftsführer/Vorstände zur Folge, da diese die betreffenden gesetzlichen Verbote zu beachten haben.


2. Was ist zu tun?

Aufgrund der vielfältigen Sanktionsmöglichkeiten, die unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen zur Folge haben können, ist stets mit äußerster Vorsicht und Umsicht zu agieren, sobald Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehen sind. Wenn diese überhaupt zulässig sind, dann in aller Regel nur unter Beachtung bestimmter, mitunter sehr engen Voraussetzungen. Es sollte daher in jedem Fall fachlicher Rat hinzugezogen werden, wann immer Wettbewerbsverbote und -beschränkungen geplant sind. Von mehr oder weniger ‚pfiffigen‘ Versuchen, diese Verbote zu umgehen, sollte gerade auch mit Blick auf die persönliche Haftung der konkret Handelnden Abstand genommen werden. Dies gilt jedenfalls wiederum, solang dies nicht zuvor rechtlich geprüft wurde.


3. Wie können wir Ihnen helfen?

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung mit der Beratung unserer Mandanten über Wettbewerbsbeschränkungen jeglicher Art. Die zum Teil sehr detaillierten Anforderungen von nationaler und europäischer Gesetzgebung und Rechtsprechung sind uns daher bestens vertraut. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte sprechen Sie uns an.

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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