1. Was heißt das?
2. Was ist zu tun?
3. Wie können wir Ihnen helfen?
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Szenarien

In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.

Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.

Der Rechtsverkehr mit Australien

Down under – weit mehr als Kängurus und Didgeridoos

Der Handels- und Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und Australien hat mittlerweile in vielen Wirtschaftszweigen erhebliche Bedeutung. Deutschland ist, nach Großbritannien, Australiens wichtigster Handelspartner in Europa, ebenso wie der zehntgrößte Handelspartner weltweit. Australien mag ‚am anderen Ende der Welt‘ liegen. Es befindet sich aber zunehmend im Fokus der deutschen Wirtschaft und ist für Deutschland ein wichtiger Handelspartner in der Asien-Pazifik-Zone. Ungeachtet der Entfernung und des Zeitunterschieds bietet Australien zudem ein stabiles rechtliches, politisches, finanzielles und wirtschaftliches Umfeld. Gleichwohl ist ‘doing business in Australia‘ nicht in jedem Fall mit Deutschland vergleichbar.‍

1. Was heißt das?

Die Unterschiede der Rechtssysteme und rechtlichen Rahmenbedingungen dieser beiden Länder sind beträchtlich. Das australische Recht hat seinen Ursprung im englischen ‘common law‘, in dem das sog. ‘Richterrecht‘ eine große Rolle spielt. Auch wenn heutzutage umfassende gesetzliche Regelungen bestehen, kommt gerichtlichen Entscheidungen nach wie vor nicht nur für die Auslegung, sondern auch für die Rechtsschöpfung große Bedeutung zu. Recht und Rechtsprinzipien finden sich mithin nicht nur in den zahlreichen Gesetzen, sondern ebenso auch in den Entscheidungen der einzelnen Staats- und Bundesgerichte.

Das ‘common law‘ enthält Grundsätze, die dem deutschen Recht unbekannt sind. Ein Beispiel ist die Rechtsfigur der ‘consideration‘, die neben Angebot und Annahme sowie der Absicht, eine Rechtsbeziehung zu begründen, notwendige Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss ist.

Ein anderes Beispiel ist der sog. ‘trust‘, ein vor Jahrhunderten entwickeltes Rechtsinstitut, das es einer Person ermöglicht, etwas für eine (ursprünglich schwächere) Person zu besitzen. Der ‘trustee‘ hat hierbei das rechtliche Eigentum, der ‘beneficiary‘ ist der Nutznießer, mit Rechten und Pflichten für beide Seiten. Im Laufe der Zeit hat dies auch im Wirtschaftsleben seine Anwendung gefunden.

Australien besteht zudem aus verschiedenen einzelnen Jurisdiktionen mit der Folge, dass sowohl die Rechte der Einzelstaaten als auch Bundesrecht im wirtschaftlichen Alltag zur Anwendung kommen. Auch wenn die Rechte der einzelnen Staaten heutzutage weitgehend angeglichen sind, verbleiben hier Unterschiede. Eine Rechtswahlklausel kann daher aus wirtschaftlicher Sicht von Bedeutung sein.

Eine Frage, die sich für ein deutsches Unternehmen, das in den australischen Markt eintreten möchte, zwangsläufig stellt, ist das ‘Wie?‘. Hierfür kommen verschiedene Wege in Betracht, etwa als registrierte Auslandsgesellschaft, die Eröffnung einer Zweigniederlassung, die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens oder ‘joint venture‘ oder aber die Gründung oder der Erwerb einer eigenen australischen Tochtergesellschaft.

Hinsichtlich der Gesellschaftsformen kommen, neben der ‘Company limited by guarantee‘, insbesondere die ‘Companies limited by shares‘ in Betracht. Letztere sind zum einen die ‚limited liability proprietary (private) company‘ (Pty Ltd), eine sehr beliebte Gesellschaftsform, vergleichbar in etwa mit der deutschen GmbH, aber mit weniger strengen Gründungsanforderungen. Zum anderen zu nennen ist hier die ‘public limited liability company‘ (Limited), deren Aktien zudem an der Börse gehandelt werden können. Vorbehaltlich einzelner Mindestanforderungen an in Australien ansässige ‘directors‘ ist es möglich, dass im Ausland Ansässige ‘director‘ solcher Gesellschaften sein können.

2. Was ist zu tun?

3. Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit dem australischen Rechtsraum, ebenso über gefestigte Geschäftsbeziehungen zu Rechtsanwaltskanzleien und steuerlichen Beratern ‘Down Under‘. Wir bieten Rechtsrat sowohl für australische als auch für deutsche Unternehmen über die jeweils andere Jurisdiktion an. Dies umfasst etwa:

  • Eröffnung von Geschäftsbeziehungen und das hierbei maßgebliche Recht
  • Entwurf und Verhandlung zweisprachiger Verträge
  • Eröffnung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften
  • Rechtsverfolgung und -verteidigung; sowie
  • Konfliktlösung

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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