1. Was heißt das?
2. Was ist zu tun?
3. Wie können wir Ihnen helfen?
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Szenarien

In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.

Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.

Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers (Teil 1)

Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers (Teil 1)

Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers – die Kehrseite der Macht. Als Geschäftsführer einer GmbH hängt über Ihnen das Damoklesschwert der persönlichen Haftung.‍

1. Was heißt das?

Als GmbH-Geschäftsführer haben Sie die Sorgfaltspflichten eines ‚ordentlichen Geschäftsmannes‘ zu be­achten. Dieser Sorgfaltsmaßstab berücksichtigt, dass Sie bei Ihren unternehmerischen Entscheidungen bisweilen falsch liegen können. Hier wird Ihnen ein weiter Beur­teilungs- und Ermessens­spielraum zugebilligt. Ihre Entscheidungen müssen aber auf der Grundlage ange­messener Informationen und zum Wohle des Unternehmens getroffen werden.

Daneben haben Sie natürlich die allgemeinen Vorschriften und Gesetze zu beachten. Darüber hinaus treffen Sie spezifische gesellschaftsrechtliche Vorschriften. Diese haben Sie etwa im Gründungssta­dium der Gesellschaft sowie bei Kapitalmaßnahmen zu beachten. Schließlich treffen Sie als Geschäftsführer besondere Pflichten in der Krise des Unternehmens. Diese Pflichten beinhalten bei Insolvenzreife,  ‚ohne schuld­haftes Zögern‘ einen Insolvenzan­trag zu stellen.

Verletzten Sie diese Pflichten, sind Sie der Gesellschaft gegenüber (!) zum Schadenersatz verpflichtet. Sie werden häufig erst dann in Anspruch genommen, wenn Sie entweder nicht mehr für die Gesellschaft tätig sind oder aber im Falle der Insolvenz. Daneben kann Ihre Haf­tung in einzelnen Fällen aber auch gegenüber Drit­ten bestehen.

2. Was ist zu tun?

Sie müssen gewährleisten, dass sämtliche unternehmerische Entscheidungen auf einer ausreichenden Informationsgrundlage getroffen werden, nachvoll­ziehbar und vor allem ausreichend dokumentiert sind. Hierfür sind klare Berichts- und Ent­scheidungsstrukturen zu schaffen. Diese Strukturen sind dann natürlich auch einzuhalten. Darüber hinaus ist eine ausreichende Dokumentati­on der Entscheidungsvorbereitung und -findung unerlässlich (sog. ‚Corporate Compliance‘). Durch die Schaffung entsprechender Organisations- und Kontroll­strukturen haben Sie sicherzustellen, dass die allgemeinen Vorschriften und Gesetze im Unternehmen bekannt sind, ein­gehalten werden und dass Verstöße unternehmensintern sanktioniert wer­den.

Zudem sollten Sie als Ge­schäftsführer für ‚den Fall der Fälle‘ durch eine Versicherung abgesichert sein (sogenannte ‚Directors and Officers – D&O-Versicherung‘), die zumindest einen erheblichen Teil der vorstehend skizzierten Haftungsrisiken abdeckt.

Wenn Sie von der Gesell­schaft, einem Insolvenzver­walter oder einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie bei den betreffenden Maßnahmen Ihre Sorgfaltspflichten beachtet haben. Entsprechend hohe Anforderungen sind an Ihre Verteidigung zu stellen. Dies ist problematisch, wenn Sie zwischenzeitlich Ihre Funktion nicht mehr ausüben und keinen Zugriff mehr auf Geschäftsunterlagen haben.


3. Wie können wir Ihnen helfen?

Wir verfügen über umfassende Erfahrungen bei der Vertretung von Geschäftsführern und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern. Sollten Sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen wer­den, vertreten wir Sie. Wollen Sie andererseits Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer durchsetzen, vertreten wir die Gesellschaft.

Aufgrund unserer Erfahrun­gen beraten wir Sie aber auch bei der Schaf­fung von Compliance­ Strukturen sowie der ange­messenen Absicherung von Haftungsrisiken, u. a. durch D&O-Versicherungen. Gerade die Haftungspräven­tion durch ein effizientes Compliance System liegt dabei im Interesse des von Ihnen vertretenen Unternehmens. Ein Haftungsfall sollte nach Möglichkeit gar nicht erst eintreten.

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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